Häufig gestellte Fragen
Wir möchten Ihnen helfen, alle Fragen zu beantworten, die Sie möglicherweise hast. Deshalb haben wir eine Liste mit häufig gestellten Fragen zusammengestellt. Sollten Sie weitere Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns gerne.
1Wann werden sich Unterschiede auf meiner Stromrechnung durch eine Solaranlage zeigen?
Sofort nachdem die Solaranlage ans Netz angeschlossen wurde, kann die erzeugte Energie genutzt oder im Speicher gespeichert werden. Eine Kontaktaufnahme mit dem Netzbetreiber wird empfohlen, um die monatliche Abschlagszahlung zu reduzieren.
2Können wir trotz eines Dachgiebels eine PV-Anlage nutzen?
Ein Dachgiebel verringert zwar die nutzbare Fläche, ist aber kein Ausschlusskriterium. Heutzutage kann neueste Technologie genutzt werden, um Schatten, die durch den Giebel geworfen werden, auszugleichen.
3Wie viel Quadratmeter Dachfläche sollte ich haben, um eine Solaranlage zu installieren?
Es gibt keine optimale Fläche, da dies stark von den Gewohnheiten abhängt. Zu viel produzierte Energie wird in den Speichern gespeichert und sollte zu wenig Energie vorhanden sein, wird zusätzliche Energie des Versorgers genutzt. HANOVOLT baut Solaranlagen bereits ab einer Fläche von 18 m².
4Ist die Ausrichtung meines Daches wichtig für die Installation einer Solaranlage?
Nein, die Technologie und Panels, die HANOVOLT verwendet, sind hochmodern. Daher können Panels auf allen Dächern installiert werden.
5Sind die Solarzellen beständig gegenüber Unwettern?
Die von HANOVOLT verbauten Solarzellen sind besonders widerstandsfähig. Regen, Hagel oder Schnee können den Solarzellen keinen Schaden zufügen. Bei schweren Unwettern, die tatsächlich Schäden am Haus und den Solarzellen anrichten können, haftet die Versicherung.
6Wie kann ich den produzierten Strom verkaufen?
Der Verkauf des Stroms geschieht automatisch. Der Versorger kommt nach der Inbetriebnahme mit einem sogenannten „Einspeisevertrag“ auf den Verbraucher zu. Hier werden die KWh und der Betrag schriftlich festgehalten. Gemäß EEG muss der Netzbetreiber den Strom zum aktuellen Kurs abkaufen, der für 20 Jahre festgelegt ist und nicht vom Betreiber beeinflusst werden kann.
7Was ist eine Netzverträglichkeitsprüfung?
Die Netzverträglichkeitsprüfung prüft die Verträglichkeit Ihrer Photovoltaikanlage mit dem umliegenden Stromnetz durch den Netzbetreiber. Ein schriftlicher Antrag beim Netzbetreiber ist dafür erforderlich.
8Handelt es sich bei einer Photovoltaikanlage um ein bewegliches Wirtschaftsgut?
Ja. Eine Photovoltaikanlage kann ohne weitere Beeinträchtigung des Gebäudes oder Grundstücks wieder entfernt werden und wird dadurch als bewegliches Wirtschaftsgut eingestuft. Aufdach- bzw. Dachparallelanlagen und Freiflächenanlagen zählen als bewegliche Wirtschaftsgüter, die nur für eine vorübergehende Zeit und einen vom Haus getrennten wirtschaftlichen Zweck errichtet werden. Dadurch können steuerliche Vorteile generiert werden. Aus diesem Grund sollte immer ein Steuerberater hinzugezogen werden.
9Nimmt die Leistung von Modulen mit der Zeit ab?
Jedes Modul verliert im Laufe der Jahre an Leistung, das heißt der Wirkungsgrad verändert sich. Dieser Vorgang wird als Degradation bezeichnet. In unserer Wirtschaftlichkeitsberechnung ist dieser Leistungsabfall für Sie berücksichtigt.
10Welche Lebensdauer hat eine PV-Anlage?
Für die Module geben die Hersteller in der Regel eine Leistungsgarantie von 25 Jahren. Nach heutigen Erfahrungen erwartet man jedoch eine Modul-Lebensdauer von bis zu 50 Jahren, wobei die Ertragsleistung im Laufe der Jahre abnimmt.
11Brauche ich eine Baugenehmigung für meine PV-Anlage?
Nein, wenn Sie die PV-Anlage am Gebäude befestigen, benötigen Sie grundsätzlich keine Baugenehmigung. Dies kann jedoch in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein. Weiterhin kann es dabei zu Einschränkungen bei denkmalgeschützten Gebäuden kommen. Hier sollten Sie sich vor der Installation gut informieren.
Auf Dächern mit asbesthaltigen Materialien kann eine PV-Anlage grundsätzlich nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen und mit einer Sondergenehmigung durch die zuständige Behörde errichtet und betrieben werden.
12Ist eine Blitzschutzeinrichtung bei Solaranlagen zwingend vorgeschrieben?
Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, einen Blitzschutz zu installieren. In den Landesbauvorschriften und kommunalen Bausatzungen können jedoch andere Regelungen getroffen sein (z. B. für Kindergärten, Schulen).
Wenn Gebäude, die bisher nicht mit einem Blitzschutz ausgerüstet sind, eine Solaranlage erhalten, so ist der Betreiber der Solaranlage logischerweise nicht verpflichtet, für die Solaranlage einen Blitzschutz einzurichten.
Wenn Gebäude schon über einen Blitzschutz verfügen, so darf die PV-Anlage die Wirksamkeit dieses Blitzschutzes nicht beeinträchtigen.
13Müssen Solarmodule gereinigt werden?
Üblicherweise spült der Regen Staub und Schmutz von Solaranlagen in ausreichendem Maße ab.
Wenn jedoch hartnäckige Verschmutzungen auftreten, so sollte man die Solarmodule reinigen lassen, z. B. bei
- festgeklebten Laubblättern
- Vogelkot-Ablagerungen
- Staub- und Rußablagerungen von Industriegebieten und alten Heizungsanlagen
14Welche Umbaumaßnahmen sind nötig, um eine Photovoltaikanlage zu installieren?
Um eine Photovoltaikanlage auf deinem Haus zu installieren, müssen wir vorab drei Punkte überprüfen:
1. Wir müssen das Dach überprüfen, um sicherzustellen, dass es die Photovoltaikmodule tragen kann.
2. Wir müssen die Leitungen überprüfen, um sicherzustellen, dass die gewonnene Energie vom Dach zurück in dein Haus fließen kann.
3. Wir müssen die Energiezentrale überprüfen und sicherstellen, dass der elektrische Schaltkasten für den Einbau einer Photovoltaikanlage geeignet ist und über entsprechende Anschlüsse verfügt.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können wir mit den Umbaumaßnahmen beginnen, die in der Regel nur zwei bis drei Tage dauern.
15Wie wird mit Schmutz umgegangen während der Umbaumaßnahmen?
Wir achten darauf, unsere Baustellen bestmöglich zu isolieren und sauber zu hinterlassen – auch während der Umbauphase. Du wirst von den Baumaßnahmen, abgesehen von einer gewissen Geräuschkulisse, nicht viel mitbekommen.